Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - Einleitung

Das europäische Datenschutzrecht wird vereinheitlicht:

Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen vom 25. Mai 2018 an bisherige nationale Bestimmungen ab. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Vereine betroffen. 

Hier finden Sie die Grundverordnung (DSGVO): hier

Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung Warburger SV: hier

 

Worum geht’s bei der Datenschutzgrundverordnung?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union unmittelbar geltende Datenschutzrecht. Die DSGVO löst das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Im zukünftigen BDSG finden sich dann nur noch spezielle deutsche Regelungen zum Datenschutz. Die Grundsätze des „Verbots mit Erlaubnisvorbehalt", der „Datenvermeidung und Datensparsamkeit", der „Zweckbindung" und der „Transparenz" prägen aber auch weiterhin das Datenschutzrecht.

Informationspflichten

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Mit dem nachfolgenden Merkblatt kommen wir unserer Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 DSGVO
unseren Mitgliedern gegenüber nach:

Hier finden Sie unser Merkblatt

Einwilligung in die Datenverarbeitung Art 7 DSGVO

Einwilligung in die Datenverarbeitung  

Wahrung der Vertraulichkeit

Wahrung der Vertraulichkeit 

alle Mitarbeiter/innen im Verein